🇨🇭Schweiz: Droht ein faktisches Verbot für generative KI?

Die Motion 24.4596 von Ständerätin Petra Gössi (FDP, SZ) sorgt derzeit für erhebliche Diskussionen in der Schweizer Digital- und Innovationsszene. Ziel der Motion ist es, urheberrechtlich geschützte Inhalte – wie journalistische Artikel, Bilder, Videos oder Tonaufnahmen – vor unautorisierter Nutzung durch Anbieter generativer KI zu schützen. Die Forderung: KI-Dienste sollen solche Inhalte nur noch mit expliziter Zustimmung der Rechteinhaber verwenden dürfen.

Experten, darunter Rechtsanwalt Martin Steiger, sehen darin das Risiko eines faktischen Verbots generativer KI in der Schweiz. Der Grund: In der Praxis wäre es nahezu unmöglich, für alle relevanten Inhalte die erforderlichen Zustimmungen einzuholen. Das würde zentrale Funktionen wie das Training von KI-Modellen, Suchfunktionen, Retrieval-Augmented Generation (RAG) oder die automatische Zusammenfassung von Inhalten massiv einschränken.

Besonders brisant: Die Schweiz – allen voran Zürich – hat sich in den letzten Jahren zu einem internationalen KI-Hotspot entwickelt. Führende Unternehmen wie Google, Microsoft, Meta und OpenAI betreiben hier Forschungszentren, Labore und Büros mit starkem KI-Fokus. Sollte die Motion umgesetzt werden, könnten internationale Anbieter ihre Dienste für die Schweiz künftig nur noch mit eingeschränktem Funktionsumfang oder gar nicht mehr anbieten. Das würde nicht nur private Nutzer treffen, sondern auch die wirtschaftliche und wissenschaftliche Attraktivität des KI-Standorts Schweiz gefährden.

Für die Bau- und Handwerksbranche hätte ein solches Szenario weitreichende Folgen. Immer mehr KMU setzen auf KI-gestützte Tools für Planung, Kalkulation, Marketing und Personalgewinnung. Einschränkungen im Zugang zu diesen Technologien könnten Innovationsprojekte verzögern, Kosten erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit schwächen.

 

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Quelle:

Blog Rechtsanwalt Martin Steiger – steigerlegal.ch

  • 13.08.2025